Bisher konnten die Gemeinden spezielle Brenntage festlegen, an dem das verbrennen von Grünabfällen erlaubt ist. Dies geht nun nicht mehr! Denn seit dem 31.03.14 ist die Verbrennung von Grünabfällen streng verboten. Dies teilte uns der Pressesprecher des Landkreis Harburgs mit:
"Wer seine Grünabfälle trotz der neuen Rechtslage weiterhin verbrennt, muss
mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Hiervon ausgenommen
sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer."
Die Gemeinde Seevetal hingegen veröffentlichte am gestrigen Donnerstag eine Mitteilung auf www.seevetal.de, dass die Verbrennung der Gartenabfälle auch im privaten Rahmen trotzdem möglich sei.
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Alle öffentlichen Osterfeuer. |
Weiter heißt es: "Ergänzend zur Pressemitteilung des Landkreises Harburg
vom 12.3.2014 weist die Gemeinde Seevetal darauf hin, dass die derzeitige
Regelung in der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der
Gemeinde Seevetal („SOG-Verordnung“ ) weiterhin in Kraft bleibt."
Die Gemeinde berät erst am 5.Juni 2014 über eine Änderung der SOG-Verordnung. Daher sollte es beim privaten Osterfeuer keine Probleme geben.
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