Konkret soll folgendes geändert werden:
- Erhöhung der Verbrauchssteuer (Genusssteuer) auf alkoholische Getränke um 50%
- Alkoholverbot in der Öffentlichkeit von 23.00 - 18.00 Uhr
- Gaststätten, Restaurants und Kneipen dürfen nur in den Zeiten 18.00 - 23.00 Uhr alkoholische Getränke ausschenken.
- Auch der Verkauf von Alkohol an Tankstellen ist nach 00.00 Uhr dann untersagt.
- Die Abgabe von niedrig-prozentigen Alkohol an 16-jährige wird untersagt. Auch für Bier müsse nun das Mindestalter von 18 erreicht werden.
- Hochprozentige Spirituosen dürfen nicht mehr an Personen unter 21 abgegeben werden.
- Für die Silvesternacht sollen gesonderte Regeln gelten.
Die Umsetzung der Maßnahmen könnte bereits in den nächsten Wochen geschehen. Denn wie der Fraktionsübergreifende Gesetzesentwurf darlegt, wolle man bereits am 01.Mai die kGvo umsetzen.
Zudem plant man zusätzlich, dass der Konsum von Alkoholischen Getränken auf maximal zwei Bier am Tag reduziert werden soll. Wie man dies kontrollieren könne wissen die Kreistagsabgeordneten allerdings noch nicht.
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